Mit HinProperty Ihr neues Zuhause finden?
Ja, Ausländer können in Thailand Häuser und Villen kaufen. Wichtig ist jedoch: Grund und Boden können von Ausländern nicht direkt besessen werden. In der Praxis gibt es dafür bewährte und legale Lösungen, z. B.:
Das Gebäude selbst (Haus/Villa) kann rechtlich auf den Namen des Ausländers eingetragen werden.
Leasehold ist die häufigste und rechtlich anerkannte Lösung für ausländische Käufer von Villen.
Ein Immobilienkauf in Thailand ist sicher, wenn:
Mit einer erfahrenen Immobilienagentur und ggf. einem Anwalt lassen sich Risiken deutlich minimieren.
Thailand – insbesondere Regionen wie Hua Hin – bietet:
Ob zur Eigennutzung, als Alterswohnsitz oder Investment: Mit der richtigen Beratung kann ein Immobilienkauf in Thailand sehr attraktiv sein
Ja, Ausländer können ihre Immobilien in Thailand weiterverkaufen. Beim Verkauf müssen jedoch die gleichen Regeln beachtet werden, die auch für den Erwerb gelten. Wenn Sie eine Eigentumswohnung verkaufen, müssen die 49%-Regel eingehalten werden. Wenn Sie eine Immobilie verkaufen, müssen Sie möglicherweise Steuern auf den Gewinn zahlen, die als Kapitalertragssteuer bezeichnet werden.
Wenn Sie Ihre Immobilie in Thailand vermieten möchten, müssen Sie sich an die thailändischen Steuer- und Mietgesetze halten:
Wenn der Verkäufer das Eigentum nicht wie vereinbart überträgt, kann der Käufer rechtliche Schritte einleiten. In der Regel werden Vertragsstrafen oder ein Schadenersatzanspruch geltend gemacht. Es ist wichtig, dass alle Vereinbarungen und Zahlungen im Vertrag gut dokumentiert sind, um bei rechtlichen Auseinandersetzungen eine Grundlage zu haben.
Zu den laufenden Kosten zählen:
Ohne Testament kann es zu komplizierten Erbverfahren kommen. Daher wird dringend empfohlen:
So stellen Sie sicher, dass Ihre Immobilie reibungslos an die gewünschten Erben übergeht.
Ein typischer Ablauf ist:
Der gesamte Prozess dauert meist 4–8 Wochen.
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